Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ruwerbachtal“ Vom 10. April 1987
Die Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Naturschutzgebiets haben zu dulden, dass in das Liegenschaftskataster der Hinweis „Naturschutzgebiet“ aufgenommen wird.
§ 10 NatSGRuwerbachtalV SL
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