§ 9 NatSGSchorfhV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei
1.
der Aufstellung von Bauleitplänen,
2.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei
der Aufstellung von Bauleitplänen,
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.