Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ (2. Erweiterung) vom 21. August 1995 (Amtsbl. S. 992) und die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Saarhänge Menningen/Saarfels“ vom 20. April 2005 (Amtsbl. S. 790) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreis Merzig-Wadern vom 4. Juli 1952 (Amtsbl. S. 603), ergänzt durch die Verordnung vom 26. August 1963 (Amtsbl. S. 589), in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage