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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung 791-67 über das Naturschutzgebiet „Saarhölzbach - Zunkelsbruch“ vom 15. März 1989 (Amtsbl. S. 458) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft und das Naturschutzgebiet „Saarhölzbach - Zunkelsbruch“ ist nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 1.00.16 „Saarschleife und Leukbachtal“ vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. 1967 S. 153) in der derzeit geltenden Fassung. Anlage