Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kasbruch“ vom 20. Februar 1998 (Amtsbl. S. 352) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen vom 30. September 1988 (Amtsbl. S. 1063) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage