§ 3 Abs. 2 Nr. 2 NaturwMechAusbV 2003Ausbildungsberufsbild
in der Fachrichtung Schleiftechnik:
§ 2 Nr. 1 AMAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin
Naturstein,
§ 2 Nr. 1 SEIVerfMAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenindustrie
Baustoffe,
§ 2 GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.
§ 2 BeschMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik
Die Ausbildung dauert drei Jahre.