§ 94 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden,
§ 133 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Der Referenzwert für die effektive Dosis aus äußerer Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung in Aufenthaltsräumen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten…
§ 153 Abs. 2 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Die zuständige Behörde kann davon ausgehen, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration den Referenzwert nach § 124 oder § 126 des…
§ 130 Abs. 3 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, so sind Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach…
§ 118 Abs. 6 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Wenn sich bei einem lokalen Notfall die radiologische Lage im Wesentlichen stabilisiert hat, die effektive Dosis bei der betroffenen Bevölkerung infolge des…