§ 72 Abs. 2 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Werden Dosisrichtwerte festgelegt, sind diese für die effektive Dosis oder für eine Organ-Äquivalentdosis von einzelnen Personen festzulegen und auf einen…
§ 81 Nr. 9 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
in welchen Fällen, auf welche Weise und durch wen Dosisrichtwerte festgelegt werden können und wer diese Dosisrichtwerte bei der Durchführung von…
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
die Regelungen zur Festlegung von Dosisrichtwerten für die Exposition der Beschäftigten und anderer Personen,
§ 1 Abs. 5 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Dosisrichtwert: eine effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis, die bei der Planung und der Optimierung von Schutzmaßnahmen für Personen in geplanten…
Anlage 18 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Dabei ist