§ 19 Abs. 7 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt durch Rechtsverordnung die zur Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden. Die…
§ 5 Abs. 1 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 erläßt die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann diese Befugnis durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des…
§ 8 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Die Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach den §§ 1, 3 und 4 können vorsehen, daß das…