§ 7 RheinMainDonSchStrGGesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 7 MainDonWasStrG 2Zweites Gesetz über den rechtlichen Status der Main-Donau-Wasserstraße
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 NRW-27503Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27496Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Freireligiöse Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27495Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang