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Die Stadt Bexbach - ohne den in § 36 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Gebietsteil - und die Gemeinden Frankenholz, Höchen, Kleinottweiler, Niederbexbach - ohne den in § 36 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Gebietsteil - sowie Oberbexbach werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Bexbach und führt die Bezeichnung Stadt.
In die Stadt Bexbach werden eingegliedert aus der Stadt Neunkirchen die Flurstücke: Gemarkung Wellesweiler Flur 6 Nr. 15/3, 17, 40/6, 40/8; Flur 7 Nr. 8/4, 20/3, 25/2, 28/5, 34/2, 34/3, 173/21.