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Die Gemeinden Altstadt, Kirkel-Neuhäusel - ohne den in § 36 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Gebietsteil - und Limbach - ohne den in § 36 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Gebietsteil - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Kirkel[2].