Gesetze
Gesetz wird geladen …
Rechtsnachfolger des bisherigen Landkreises Saarbrücken ist der Stadtverband Saarbrücken, ab 1. Januar 2008 der Regionalverband Saarbrücken.
Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Homburg und St. Ingbert ist der neugebildete Saar-Pfalz-Kreis [7].