NichtAnpG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel NichtAnpGGesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre§ 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:§ 1