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Die Stadt Rees - mit Ausnahme der in §7 Abs. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Empel, Millingen, Groin, Haffen-Mehr - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Haldern - mit Ausnahme der in §5 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Heeren-Herken werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rees und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Ämter Millingen und Haldern werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rees.
Das Amt Rees-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rees.
Die Stadt Rheine und die Gemeinden Elte - mit Ausnahme des in § 29 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücks -, Mesum - mit Ausnahme der in § 32 Nr. 1 und § 35 Nr. 2…
Das Amt Heiden-Reken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Reken.
Das Amt Haltern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Haltern.
Das Amt Halver wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Halver; sie erhält die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Gemeinden Belke-Steinbeck, Besenkamp, Dreyen, Stadt Enger, Herringhausen - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Fluren -, Oldinghausen, Pödinghausen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.