Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Behörden für den Vollzug des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen, soweit für diese nicht die Zuständigkeiten in gesonderten Verordnungen anderweitig geregelt sind.