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Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über
den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben,
die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes,
die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und
die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.
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