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Dem verkarsteten Riffkörper mit dem darin befindlichen Kluterthöhlensystem kommt aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der sich in ihm befindlichen geologischen Aufschlüsse als Erdarchiv, als Forschungsgegenstand sowie als Lebensraum seltener Tierarten eine bundesweit herausragende Bedeutung zu.
Schutzzweck ist:
die Erhaltung des verkarsteten Riffkörpers einschließlich des sich in ihm befindlichen Höhlensystems aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart und Schönheit,
die dauerhafte Sicherung, Pflege und Entwicklung des Höhlensystems innerhalb des verkarsteten Riffkörpers als einzigartiges und bedeutendes wissenschaftliches und naturgeschichtliches, insbesondere geowissenschaftliches, paläontologisches und paläoökologisches Objekt,
die Erhaltung, der Schutz und die Entwicklung der in den Höhlengewässern vorkommenden seltenen Arten, insbesondere des
Höhlenschnurwurms (Prostoma putealis)
sowie unter anderem der Höhlenflohkrebs-Arten b) Niphargus fontanus, c) Niphargus kochianus ssp. Kochianus und d) Niphargus schellenbergi.
Soweit es mit den Schutzzwecken des Absatzes 2 vereinbar ist, soll das Nationale Naturmonument auch
naturwissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Aufklärung weiterer geowissenschaftlicher, paläontologischer, paläoökologischer, speläotherapeutischer und ökologischer Sachverhalte ermöglichen und
die geowissenschaftlichen, paläontologischen und paläoökologischen Besonderheiten gemäß ihrer nationalen Bedeutung erlebbar machen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die kulturhistorischen, geologisch-geomorphologischen sowie ökologischen Besonderheiten gemäß ihrer nationalen Bedeutung erlebbar machen,
Schutzzweck ist:
den Schutz und die Pflege der Seltenheit, der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft dieser Gebiete,
Der Schutz nach Absatz 1 umfasst die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Werte und Funktionen des Gebietes,…
Der Schutz nach Absatz 1 umfasst die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Werte und Funktionen des Gebietes,…
Die Sicherung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflußten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und die Bewahrung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.