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Im Nationalen Naturmonument
ist die Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Höhlensystems für nachfolgende Generationen durch geeignete Maßnahmen zu erhalten und zu entwickeln,
sind alle Maßnahmen so durchzuführen, dass das Höhlensystem in seiner geohistorisch gewachsenen Form einschließlich seines unbelebten Inventars erhalten und sein Erlebniswert sowie sein Erscheinungsbild dauerhaft gesichert wird,
ist bei der Nutzung, Pflege und Entwicklung des Höhlensystems seine Funktion als Lebensraum für die Arten im Sinn des § 3 Absatz 2 Nummer 3 zu wahren,
ist bei der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, der Umwelt- und Geschichtsbildung, sowie bei den Maßnahmen zur Erlebbarkeit des Nationalen Naturmonuments zu gewährleisten, dass sie mit den in § 3 formulierten Schutzzwecken vereinbar sind und
ist das besondere Höhlenklima zu erhalten.
Die untere Naturschutzbehörde bestimmt die erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung und legt ein Konzept für ein Monitoring fest.
die Eigenart, Schönheit und Seltenheit des natürlich-kulturellen Ensembles aus Felsformation und Befestigungsanlagen in seiner historisch gewachsenen Gestalt…
die natürlichen oder naturnahen Ökosysteme einschließlich der Böden und Gesteine und der sich daraus ergebenden natürlichen Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und…
die kulturhistorischen, geologisch-geomorphologischen sowie ökologischen Besonderheiten gemäß ihrer nationalen Bedeutung erlebbar machen,
Der Schutz nach Absatz 1 umfasst die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Werte und Funktionen des Gebietes,…
die Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten erhalten und entwickelt, Störungen von ihnen ferngehalten und die natürliche Wiederansiedlung verdrängter…
Der Schutz nach Absatz 1 umfasst die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Werte und Funktionen des Gebietes,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.