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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 949,07 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Nördlich Oberlöstern“ (L 6407-309) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt auf Flächen der Gemeinde Nonnweiler, Gemarkungen Bierfeld, Kastel, Sitzerath und Nonnweiler sowie der Stadt Wadern, Gemarkungen Gehweiler, Kostenbach, Oberlöstern und Wadrill.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2000, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich jeweils bei der Stadt Wadern sowie der Gemeinde Nonnweiler. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.