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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland“ vom 1. März 1952 (Amtsblatt 1952, S. 602), die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreis Merzig-Wadern“ vom 4. Juli 1952 (Amtsblatt 1952, S. 603) sowie die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsblatt 1976, S. 905) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage