§ 41 Abs. 4 NotAktVVSonderbestimmungen für Verwahrungsgeschäfte
Kontoauszüge sind mit der Massenummer zu versehen. Belege für Einnahmen und Ausgaben sind jeweils mit der Massenummer und der Buchungsnummer zu versehen. Führt…
§ 13 Abs. 3 SN-3241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse
Die Karteiblätter oder Datensätze sind fortlaufend zu numerieren.
§ 3 Abs. 1 ZTRVVerordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters
Die Registerbehörde fasst die übermittelten Verwahrangaben für jeden Erblasser unter einer Registernummer zu einem Datensatz (Verwahrdatensatz) zusammen und…
§ 8 Abs. 2 StrVerzV SLVerordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968
Die Eintragungen sind fortlaufend zu nummerieren. In der Regel erhält jede besonders verfügte Eintragung eine besondere Nummer, doch können auch mehrere…
§ 75 Abs. 3 BeurkGBeurkundungsgesetz
Für Verwahrungsmassen, die der Notar vor dem 1. Januar 2022 entgegengenommen hat, ist § 59a vorbehaltlich der Sätze 3 bis 5 nicht anzuwenden. Für diese…