§ 6 NotViKoVVerordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten
Die Bundesnotarkammer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zur Verhinderung der missbräuchlichen Einräumung,…
§ 65 NotAktVVDokumentation der technischen Zugangsberechtigungen
Die Bundesnotarkammer kann vorsehen, dass die Einräumung, die Überleitung und die Entziehung der technischen Zugangsberechtigungen zum Elektronischen…
§ 59 Abs. 5 NotAktVVWegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung
Die Bundesnotarkammer oder die Notarkammer können einer Person die technische Zugangsberechtigung vorübergehend entziehen, wenn die Gefahr einer…
§ 60 Abs. 2 NotAktVVDokumentation der technischen Zugangsberechtigungen
Die Bundesnotarkammer kann den für die Verwahrung elektronischer Aufzeichnungen zuständigen Stellen und den Notarkammern Informationen über die erteilten…
§ 63 Abs. 2 NotAktVVNutzungsverhältnis und technische Zugangsberechtigung
Die Bundesnotarkammer hat den Nutzenden eine technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher einzuräumen.