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Der Verwaltungsrat des Versorgungswerks besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrats vertreten das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat kann Mitglieder einzeln zur Vornahme bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen.
Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen des Versorgungswerks. Der Mitgliederversammlung ist über die Lage des Versorgungswerks und die zu erwartende Geschäftsentwicklung nach Maßgabe der Satzung zu berichten. Im Übrigen erfüllt der Verwaltungsrat die Aufgaben des Versorgungswerks, soweit durch Gesetz oder Satzung keine andere Zuständigkeit begründet ist.