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Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Beschlussfassung über
die Satzung des Versorgungswerks und deren Änderungen,
die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats,
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats,
die Wahl der Rechnungsprüfer,
die Festsetzung der Beiträge und die Bemessung der Leistungen.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats einberufen. Ein Zehntel der Mitglieder des Versorgungswerks kann unter Angabe der Tagesordnung eine Einberufung der Mitgliederversammlung jederzeit verlangen.