Gesetze
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Im Naturpark sind alle Handlungen verboten, die
das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen,
die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, insbesondere durch Errichten von Funk- und Fernsehtürmen, Hochsilos, Masten, Windkraftanlagen, Seilbahnen oder anderen freistehenden, die ortsübliche Bebauung überragenden baulichen Anlagen,
den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigen.
das Naturerlebnis oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt werden.
das Landschaftsbild nachteilig verändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder
Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild und den…
In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild und den…
Im Naturpark sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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