Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dreizehnter Titel Rechtshilfe
Titel V Abschnitt 1 ,,Von der Grundabtretung" §§ 135 bis 147;
§§ 60-65
Darstellung des Beratungskonzepts nach § 5 Absatz 2,
wo Vordrucke für die Wahlvorschläge zu erhalten sind (§ 79);
wo und wie die Wahlberechtigten von den Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe Kenntnis erlangen können;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.