Gesetze
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Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
Das Justizministerium überprüft alle fünf Jahre, erstmals zum 1. März 2006, ob bei den Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen noch Konkursverfahren anhängig sind und berichtet dem Landtag über das Ergebnis. Zum Textanfang
Das für die Justiz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2029 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser…
Das für Justiz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2017 und anschließend alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des…
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.