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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. § 12 Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle sieben Jahre Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Artikel 145 Dieses Gesetz tritt…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2021 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Artikel 48 Dieses Gesetz tritt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.