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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Artikel 145 Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft
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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. § 12 Zum Textanfang
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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. § 4 Dieses Gesetz tritt am 1.…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle sieben Jahre Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.