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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Artikel 48 Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in Kraft.
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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. § 12 Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Artikel 145 Dieses Gesetz tritt…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2004 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. § 4 Dieses Gesetz tritt am 1.…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis Ende 2009, ob diese Regelung noch notwendig ist. Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.