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Eine Beurkundung, für die das Landgericht oder das Oberlandesgericht zuständig ist, kann durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Der Auftrag kann auch von dem Vorsitzenden der Kammer oder des Senats erteilt werden. Der beauftragte oder ersuchte Richter soll sich in der Urkunde als solcher bezeichnen.
Eine Beurkundung, für die das Landgericht oder das Oberlandesgericht zuständig ist, kann durch beauftragte oder ersuchte Richterinnen oder Richter erfolgen. Der…
Vorschriften, nach denen Beurkundungen in Fideikommißsachen, für die ein Kollegialgericht zuständig ist, durch einen beauftragten oder ersuchten Richter…
Der Richter wird durch Aushändigung einer Urkunde ernannt.
Auch wenn andere Vorschriften des bisherigen Bundesrechts die gerichtliche oder notarielle Beurkundung oder Beglaubigung oder die Erklärung vor einem Gericht…
Der beauftragte oder ersuchte Richter ist ermächtigt, falls sich später Gründe ergeben, welche die Beweisaufnahme durch ein anderes Gericht sachgemäß erscheinen…
Nach Aushändigung der Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 4 kann die Dolmetscherin oder der Dolmetscher die Bezeichnung „Allgemein beeidigte Dolmetscherin oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.