Art. 39 NRW-26472Zweiter Titel Urkunden über Rechtsgeschäfte
Art. 62 NRW-26472Vierter Titel Äußere Form und Vernichtung der Urkunden
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 NRW-26684Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Dritten Teil des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und nach dem Vierten Strafrechtsänderungsgesetz zuständigen Verwaltungsbehörden
nach § 127 OWiG, soweit es sich um öffentliche Urkunden und Beglaubigungszeichen handelt,
§ 2 Nr. 3 Buchst. b NRW-26552Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte
Bonn
Art. 75 Nr. 6 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
in sonstigen durch Gesetz zugewiesenen Fällen.