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Die Terminsbestimmung soll enthalten:
die Bezeichnung des Grundstücks;
Zeit und Ort des Versteigerungstermins;
die Angabe, daß die Versteigerung eine freiwillige ist;
die Bezeichnung des eingetragenen Eigentümers sowie die Angabe des Grundbuchblatts und der Größe des Grundstücks.
Sind vor der Bekanntmachung der Terminsbestimmung Versteigerungsbedingungen festgestellt, so soll in der Terminsbestimmung der Ort angegeben werden, wo die Versteigerungsbedingungen eingesehen werden können.
Die Terminsbestimmung ist dem Antragsteller mitzuteilen.
die Bezeichnung des Fundpunktes,
die Bekanntmachung der Eintragungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.