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Die Terminsbestimmung ist dem Antragsteller mitzuteilen.
Die Terminsbestimmung ist den Beteiligten zuzustellen.
Die Terminsbestimmung soll enthalten:
Für die Bekanntmachung der Terminsbestimmung wird der Anzeiger des Amtsblatts bestimmt.
Die Terminsbestimmung ist durch einmalige Einrückung in ein vom Gerichte zu bestimmendes Blatt öffentlich bekanntzumachen. Die Vorschriften des § 39 Abs. 2 und…
Die Entscheidung über die Zulassung ist der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber unter Angabe des Prüfungstages und des Prüfungsortes rechtzeitig…
Der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termine soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als sechs Monate betragen. Zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.