Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die für das Erbbaurecht geltenden Vorschriften des § 20 und des § 22 Abs. 2 der Grundbuchordnung finden auf das Bergwerkseigentum, auf unbewegliche Bergwerksanteile und selbständige Gerechtigkeiten entsprechende Anwendung.
Die für das Erbbaurecht geltenden Vorschriften des § 20 und des § 22 Absatz 2 der Grundbuchordnung finden auf das Bergwerkseigentum, auf unbewegliche…
Die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften der Grundbuchordnung und dieses Gesetzes finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auf Bergwerke und…
Die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften der Grundbuchordnung und dieses Gesetzes finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auf Bergwerke... und…
Die Vorschriften der §§ 172 bis 184 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Änderungen, die sich aus dem ersten und…
Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine Berechtigung als Bergwerkseigentum im Grundbuch eingetragen ist, die sich auf einen vor dem…
Für das Bergwerkseigentum und das auf Grund des § 38 c Abs. 1 begründete Gewinnungsrecht gelten die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.