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Nach § 161 ist auch dann zu verfahren, wenn der freiwillige Verzicht auf das Bergwerkseigentum nur einzelne Teile eines Feldes betrifft.
Wird auf Antrag eines Bergwerkseigentümers Bergwerkseigentum für ein Längenfeld nach § 151 in Verbindung mit § 20 oder durch Enteignung nach § 160 ganz oder…
Die reale Teilung des Feldes eines Bergwerks in selbständige Felder sowie der Austausch von Feldesteilen zwischen angrenzenden Bergwerken unterliegt der…
Titel III Abschnitt 1 ,,Von dem Bergwerkseigentum im allgemeinen" §§ 58 bis 63;
Die Vorschriften der §§ 172 bis 184 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Änderungen, die sich aus dem ersten und…
Mit dieser Aufhebung erlöschen alle Ansprüche auf das Bergwerk. Die Haftung nach den §§ 148 bis 152 bleibt jedoch bestehen, auch wenn der Schaden erst nach…
entgegen § 163 bei der Aufhebung eines Bergwerkseigentums der Entscheidung der Bergbehörde zuwider die Zimmerung oder Mauerung des Grubengebäudes wegnimmt;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.