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Die Bergbehörden sind: die Bergämter, die Oberbergämter, der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Bergbau steht unter der Aufsicht der Bergbehörden.
In den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben ist obere Abfallwirtschaftsbehörde die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
Die Oberbergämter bilden die Aufsichts- und Beschwerdeinstanz für die Bergämter.
Bei Flächen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist obere und untere Bodenschutzbehörde die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.
Die Bergämter bilden innerhalb ihrer Bezirke die erste Instanz in allen Geschäften, die nach diesem Gesetz der Bergbehörde obliegen und nicht ausdrücklich den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.