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Für die Zwangsvollstreckung in die Bahn ist als Vollstreckungsgericht das zur Führung des Bahngrundbuchs berufene Amtsgericht ausschließlich zuständig. Die Vorschriften des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung finden entsprechende Anwendung
Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück…
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet; § 1 Abs. 2 gilt entsprechend. Die Zwangsversteigerung darf,…
Für die Zwangsvollstreckung in die Bahneinheit ist ausschließlich das Amtsgericht in Alverdissen zuständig.
Für die Zwangsvollstreckung in die Bahneinheit ist ausschließlich das Amtsgericht in Bad Essen zuständig. §§ 5 und 6 Der Reichsverkehrsminister Zum Textanfang
Wird im Laufe des Verfahrens der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung das Bahngrundbuch angelegt, so ist die Anordnung der Zwangsversteigerung oder…
Für die im § 1 bezeichneten Bahnen werden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Bahngrundbücher geführt. Die Eintragung einer Bahn in das Bahngrundbuch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.