Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. Das Land gliedert sich in Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Landesfarben und das Landeswappen werden durch Gesetz bestimmt.
Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.
In Nordrhein-Westfalen mit seinen unterschiedlichen Regionen, historischen Traditionen und der nationalen und internationalen Zuwanderung stellt die sich daraus…
Die Landesfarben sind Grün-Weiß-Rot.
Dem Land Nordrhein-Westfalen sind ferner Vereinigungen zuzurechnen, an denen mindestens eine öffentliche Stelle nach Absatz 2 Nummer 1 oder 2 beteiligt ist,…
Für das Land Nordrhein-Westfalen werden folgende Vorschriften bezeichnet:
das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Zuständigkeitsbereich auch gegenüber Trägern und Einrichtungen der politischen Bildung in anderen Bundesländern und dem…
Das Land Nordrhein-Westfalen wird nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung in Forstamtsbezirke eingeteilt. (Anlage)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.