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Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die notwendigen Bindungen und Pflichten bestimmen sich unter Ausgleich der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Das Nähere regelt das Gesetz. Dritter Teil Von den Organen und Aufgaben des Landes Erster Abschnitt - Der Landtag
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung…
Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt Zweiter Hauptteil Aufgaben und Aufbau des Staates Erster Abschnitt Grundlagen
Ihre Aufgaben, ihr Aufbau und ihre Organe werden durch die Vorschriften dieses Gesetzes und die Satzungen geregelt.
Die Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Folgende Landschaftsbestandteile sind gesetzlich geschützt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.