Gesetze
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Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.
Der Landtag wird jeweils durch den Präsidenten einberufen.
Auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels seiner Mitglieder muß der Landtag unverzüglich einberufen werden.
Der Landtag tritt spätestens am zwanzigsten Tag nach der Wahl zusammen. Der neugewählte Landtag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten…
Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Der neugewählte Landtag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten des Landtages einberufen.
Der Landtag kann den Vorsitzenden abwählen. Der Antrag kann von jeder Fraktion des Landtags gestellt werden. Die Abstimmung über den Abwahlantrag kann…
der Präsident des Landtags,
Der Antrag nach § 1 Abs. 2 ist bei dem Präsidenten des Landtags einzureichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.