Gesetze
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In Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Landtagsverwaltung vertritt der Präsident das Land. Er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Landtagsverwaltung nach Maßgabe des Haushalts.
Dem Präsidenten steht die Annahme und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Präsidium die Ernennung der Beamten des Landtags zu. Er hat die Dienstaufsicht und Dienststrafgewalt über die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Im übrigen werden die Rechte und Pflichten des Präsidenten durch die Geschäftsordnung bestimmt.
Dem Präsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Bundestages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.…
1Der Präsident führt die Geschäfte des Landtages. 2Die Landtagsverwaltung untersteht seiner Leitung. 3Ihm steht im Benehmen mit dem Präsidium die Einstellung…
Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
Das Amt wird vom Präsidenten geleitet.
1Der Präsident wahrt die Würde und die Rechte des Landtages und fördert seine Arbeit. 2Er leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die…
Der Präsident des Amts gewährleistet die Kohärenz der unter seiner Verantwortung getroffenen Entscheidungen. Er bestimmt, unter welchen Voraussetzungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.