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Der Landtag tritt spätestens am zwanzigsten Tag nach der Wahl zusammen. Der neugewählte Landtag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten einberufen.
Nach dem Zusammentritt eines neuen Landtags führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt oder verhindert ist, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.
In der ersten Sitzung des Landtages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Landtages den Vorsitz, bis der neugewählte…
Der Landtag wird jeweils durch den Präsidenten einberufen.
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung…
Der Landtag kann den Vorsitzenden abwählen. Der Antrag kann von jeder Fraktion des Landtags gestellt werden. Die Abstimmung über den Abwahlantrag kann…
Der Landtag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen.
Die Wahlperiode des neuen Landtags beginnt mit seinem ersten Zusammentritt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.