Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Landtag wählt auf Vorschlag der Landesregierung einen Landesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder; Artikel 58 bleibt im übrigen unberührt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er kann sich jederzeit an den Landtag wenden.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann sich jederzeit an den Landtag wenden.
Auf Ersuchen des Landtages, des Petitionsausschusses des Landtages oder des für den Datenschutz zuständigen Landtagsausschusses kann die oder der…
Der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind im Fall des Absatzes 1 vorzulegen:
Jedermann kann sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (die oder der Landesbeauftragte) wenden, wenn…
Neben den sonstigen in Artikel 57 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben berät und informiert die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und…
Jeder kann sich gemäß Artikel 77 der Verordnung (EU) 2016/679 an die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Vorbringen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement