Gesetze
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Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.
Der Präsident, der Vizepräsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofes werden vom Landtag ohne Aussprache gewählt und sind von der Landesregierung zu ernennen.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofs werden vom Landtag ohne…
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist eine selbständige oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz…
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
1Die Mitglieder des Rechnungshofes sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. 2Sie werden vom Landtag gewählt und vom Landtagspräsidenten ernannt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.