Gesetze
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Ein Untersuchungsausschuss wird für einen bestimmten Untersuchungsauftrag durch Beschluss des Landtags eingesetzt.
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Im übrigen gelten für Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Ein Untersuchungsausschuss wird jeweils für einen bestimmten Untersuchungsauftrag eingesetzt.
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese…
Der Untersuchungsausschuss kann einen Unterausschuss mit der Erhebung einzelner Beweise beauftragen (Unterausschuss zur Beweisaufnahme). Für die Einsetzung gilt…
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beschließt der Untersuchungsausschuss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist…
Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Viertel der Abgeordneten die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.