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Nach Abschluß der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen schriftlichen Bericht.
Die Anfertigung des Berichtsentwurfs obliegt dem Vorsitzenden. Über die Endfassung entscheidet der Untersuchungsausschuss.
Jedes Mitglied des Untersuchungsausschusses hat das Recht, seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung in gedrängter Form darzulegen; dieser Bericht ist dem Bericht des Untersuchungsausschusses anzuschließen.
Über abtrennbare Teile des Einsetzungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss auf Verlangen des Landtags oder der Antragsteller einen Teilbericht zu erstatten, wenn die Beweisaufnahme zu diesem Teil abgeschlossen und der Bericht ohne Vorgriff auf die Beweiswürdigung der übrigen Untersuchungsaufträge möglich ist.
Der Landtag kann vom Untersuchungsausschuss jederzeit bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder wenn ein Schlußbericht vor Ablauf der Wahlperiode nicht erstellt werden kann, einen Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen verlangen. Dieser darf eine Beweiswürdigung nur solcher Gegenstände der Verhandlungen enthalten, die der Untersuchungsausschuss mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen hat.
Auf Teil- und Zwischenbericht finden die Regelungen der Absätze 1 bis 3 entsprechende Anwendung.
Vor Abschluß eines Untersuchungsberichts ist nach Lage des Falles dem Halter des Luftfahrzeugs, dem Hersteller des Luftfahrzeugs und seiner Teile, der…
1Über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen, das mit einer Begründung versehene Ergebnis der Untersuchung und eine abweichende Auffassung der…
Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Bundestag einen schriftlichen Bericht. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die…
Legt die Kommission den Entwurf einer Richtlinie oder einer Entscheidung gemäß Absatz 3a oder den Entwurf einer Entscheidung gemäß Absatz 5 vor, so muß sie…
Werden der Jahresabschluss, der Gesamtabschluss, der Lagebericht oder der Gesamtlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der…
Nach Abschluss der Untersuchung unterbreitet die Kommission dem in Artikel 22 Absatz 1 genannten Ausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) einen Bericht über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.