§ 33 Abs. 1 PUAGGesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Bundestag einen schriftlichen Bericht. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die…
§ 32 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Über den Verlauf des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen, das mit einer Begründung versehene Ergebnis der Untersuchung und eine abweichende Auffassung der…
§ 21 Abs. 3 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Enquêtekommission hat einen schriftlichen Bericht so rechtzeitig vorzulegen, dass bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Landtag…
§ 24 Abs. 5 NRW-26511Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Landtag kann vom Untersuchungsausschuss jederzeit bei Vorliegen eines allgemeinen öffentlichen Interesses oder wenn ein Schlußbericht vor Ablauf der…
§ 18 Abs. 4 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Der Landtag kann neben mündlicher Berichterstattung einen schriftlichen Bericht eines Ausschusses verlangen und hierzu den Gegenstand zurückverweisen.