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Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen die in der Anlage aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile.
Die Bezirke der in Absatz 1 genannten Amtsgerichte umfassen die nachfolgend aufgeführten Gemeinden in ihrem jeweiligen Gebietsumfang:
Gemeinden, die mit ihrem ganzen Gebiet einheitlich einem Amtsgericht zugeteilt sind, gehören dem Bezirk dieses Gerichts mit ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.
Der Bezirk des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort umfaßt
Amtsgerichte bestehen in dem
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Die neuen Gemeinden werden folgenden Amtsgerichten zugeordnet:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.